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Illustration einer Sanduhr mit Sonne als Symbol für die Frühpensionierung
Quelle: my image

Frühpensionierung mit 60, 62 oder 63: Kosten, AHV und Finanzierung

Niklas von Selma Finance
von: Mag. Niklas Linser8 min Lesezeit

Früher in Pension gehen ist in der Schweiz möglich: bei der Pensionskasse oft ab 58, bei der Säule 3a ab 60 und bei der AHV ab 63. Jedes Jahr früher kostet dich aber ein Jahresbudget ohne Lohn und meist lebenslang tiefere Renten. Wer früh rechnet, kann sich diesen Traum trotzdem oft erfüllen. Hier erfährst du, was eine Frühpensionierung wirklich kostet, welche Hebel du hast und wie du die Jahre bis zur AHV finanzierst.

  • Ab wann: Pensionskasse je nach Reglement oft ab 58, Säule 3a ab 60, AHV ab 63 (Frauen der Übergangsgeneration teils ab 62).
  • Die grössten Kostenblöcke: die Jahre ohne Lohn, eine tiefere Pensionskassenrente, eine gekürzte AHV-Rente bei Vorbezug und AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige:r.
  • AHV-Vorbezug kostet lebenslang: heute 6,8 % weniger Rente pro Vorbezugsjahr. Eine Überbrückungsrente der Pensionskasse kann die Alternative sein.
  • Vergiss die AHV-Beiträge nicht: Bis zum Referenzalter zahlst du als Nichterwerbstätige:r weiter, 2026 zwischen CHF 530 und CHF 26'500 pro Jahr.
  • Planung schlägt Verzicht: Mit Einkäufen, gestaffelten Bezügen und einem investierten Vermögen wird die Frühpensionierung für viele machbar.

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1. Ab wann kannst du dich frühpensionieren lassen?

Eine Frühpensionierung heisst: Du hörst vor dem ordentlichen AHV-Referenzalter auf zu arbeiten. Das Referenzalter liegt für Männer bei 65 und steigt für Frauen schrittweise auf 65 (ab Jahrgang 1964). Je nach Vorsorgesäule gelten unterschiedliche Grenzen:

  • Pensionskasse: Viele Pensionskassen erlauben die Frühpensionierung ab 58. Das genaue Alter und die Bedingungen stehen im Reglement deiner Kasse.
  • Säule 3a: Frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter, also in der Regel ab 60.
  • AHV: Frühestens ab 63, ganz oder teilweise. Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969) können teils schon ab 62 beziehen.

Wichtig: Wer seine Stelle vor dem frühesten Rücktrittsalter der Pensionskasse aufgibt, erhält in der Regel keine Altersleistung, sondern eine Freizügigkeitsleistung. Das Geld kommt dann auf ein Freizügigkeitskonto und wird erst später fällig.

Wichtig

Bestelle früh das Reglement und einen aktuellen Vorsorgeausweis deiner Pensionskasse. Darin steht, ab welchem Alter du in Pension gehen kannst und wie stark deine Rente dann sinkt.

2. Was kostet eine Frühpensionierung?

Eine Frühpensionierung kostet mehr als die fehlenden Lohnjahre. Diese fünf Kostenblöcke solltest du kennen:

  1. Die Jahre ohne Lohn: Bis zur AHV musst du dein Leben aus eigenem Vermögen finanzieren. Bei Ausgaben von CHF 6'000 pro Monat sind das CHF 72'000 pro Jahr.
  2. Eine tiefere Pensionskassenrente: Dir fehlen Beitragsjahre und Zinsen, und dein Guthaben wird mit einem tieferen Umwandlungssatz in eine Rente umgerechnet. Viele Kassen senken ihn um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte pro Jahr Vorbezug.
  3. Eine gekürzte AHV-Rente bei Vorbezug: Heute 6,8 % pro Vorbezugsjahr, und zwar lebenslang.
  4. AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige:r: Bis zum Referenzalter bleibst du beitragspflichtig, auch ohne Lohn.
  5. Weniger Einzahlungen in die Säule 3a: Ohne Erwerbseinkommen kannst du nicht mehr in die Säule 3a einzahlen.

Als grobe Faustregel gilt: Jedes Jahr früher kostet dich ein Jahresbudget plus eine dauerhaft etwas tiefere Rente. Wie viel genau, hängt stark von deiner Pensionskasse und deinem Vermögen ab.

3. AHV: Vorbezug oder Überbrückungsrente?

Zwischen Frühpensionierung und AHV-Referenzalter fehlt dir die AHV-Rente. Dafür gibt es zwei Wege:

AHV-Vorbezug

  • Möglich ab 63, ganz oder teilweise.
  • Deine Rente wird heute um 6,8 % pro Vorbezugsjahr gekürzt, lebenslang. Ab 2027 werden die Kürzungssätze an die gestiegene Lebenserwartung angepasst, für tiefere Einkommen sind geringere Kürzungen vorgesehen. Frag deine Ausgleichskasse nach den Sätzen, die für dich gelten.
  • Rechenbeispiel: Bei einer AHV-Rente von CHF 2'400 kostet ein Jahr Vorbezug rund CHF 163 pro Monat, also knapp CHF 2'000 pro Jahr, für den Rest deines Lebens.

Überbrückungsrente der Pensionskasse

  • Viele Pensionskassen bieten eine Überbrückungsrente an, die die fehlende AHV bis zum Referenzalter ersetzt.
  • Sie wird meist aus deinem eigenen Pensionskassenguthaben finanziert, deine spätere Rente fällt dann entsprechend tiefer aus. Manche Arbeitgeber beteiligen sich daran.
  • Der Vorteil: Deine AHV-Rente bleibt ungekürzt.

Was besser ist, hängt von deiner Kasse, deiner Gesundheit und deinem Vermögen ab. Mehr zu Vorbezug und Aufschub liest du in AHV-Rente erklärt.

Wichtig

Als Nichterwerbstätige:r zahlst du bis zum Referenzalter AHV-Beiträge, 2026 zwischen CHF 530 und CHF 26'500 pro Jahr. Berechnet werden sie aus deinem Vermögen plus dem 20-Fachen deines jährlichen Renteneinkommens. Bist du verheiratet und dein:e Partner:in zahlt als Erwerbstätige:r mindestens CHF 1'060, bist du befreit. Melde dich nach der Frühpensionierung selbst bei deiner Ausgleichskasse, sonst entsteht eine Beitragslücke.

4. Pensionskasse: Was bei einer Frühpensionierung passiert

Die Pensionskasse ist bei einer Frühpensionierung meist der grösste Hebel. Diese Fragen solltest du klären:

  • Wie stark sinkt meine Rente? Dein Vorsorgeausweis oder eine Berechnung der Kasse zeigt dir die Rente für verschiedene Pensionierungsalter.
  • Rente, Kapital oder beides? Auch bei einer Frühpensionierung kannst du je nach Reglement Rente, Kapital oder eine Mischung beziehen. Mehr dazu in Rente oder Kapitalbezug aus der Pensionskasse?
  • Kann ich mich für die Frühpensionierung einkaufen? Manche Kassen erlauben zusätzliche Einkäufe, um die Rentenkürzung auszugleichen. Einkäufe sparen Steuern. Beziehst du später Kapital, gilt eine Sperrfrist von drei Jahren.
  • Gibt es eine Überbrückungsrente? Und wer finanziert sie?

5. Beispiel: Frühpensionierung mit 62

Thomas ist 58, sein Referenzalter liegt bei 65. Er möchte mit 62 aufhören und rechnet mit Ausgaben von CHF 6'000 pro Monat. Das Beispiel ist frei erfunden und dient der Illustration.

Die Lücke bis zur AHV: 3 Jahre × CHF 72'000 = CHF 216'000, die er aus seinem Vermögen, seiner Säule 3a und allenfalls einer Überbrückungsrente decken muss.

Sein Plan:

  • Mit 58 bis 61: Er zahlt weiter den Maximalbetrag in die Säule 3a ein und kauft sich gezielt in die Pensionskasse ein, um die Rentenkürzung zu verkleinern.
  • Mit 60 bis 62: Er bezieht seine drei 3a-Konten gestaffelt, um Steuern zu sparen. Mehr dazu in Säule 3a gestaffelt beziehen.
  • Mit 62: Er bezieht einen Teil seiner Pensionskasse als Kapital, den Rest als Rente. Das Kapital legt er an und zahlt sich mit einem Entnahmeplan monatlich einen Betrag aus.
  • Mit 62 bis 65: Er meldet sich als Nichterwerbstätiger bei der AHV an und zahlt seine Beiträge.
  • Mit 65: Die ungekürzte AHV-Rente startet, weil er auf einen Vorbezug verzichtet hat.

Wie lange sein Vermögen bei einer bestimmten monatlichen Auszahlung reicht, kann er mit dem Vermögensverzehr-Rechner durchspielen.

Wichtig

Bei Thomas wäre ein AHV-Vorbezug ab 63 ebenfalls möglich gewesen. Er hätte die Lücke um zwei Jahre verkleinert, aber seine AHV-Rente lebenslang um rund 13,6 % gekürzt. Genau solche Abwägungen lohnen sich durchzurechnen.

6. Frühpensionierung mit 58, 60, 62 oder 63: Was ist der Unterschied?

  • Mit 58: Sieben Jahre bis zur AHV. Die Säule 3a ist noch nicht beziehbar, die Pensionskasse nur, wenn das Reglement es erlaubt. Du brauchst ein grosses freies Vermögen, und die Pensionskassenrente sinkt deutlich.
  • Mit 60: Fünf Jahre bis zur AHV. Die Säule 3a wird beziehbar. Weiterhin eine lange Strecke, die du selbst finanzierst.
  • Mit 62: Drei Jahre bis zur AHV. Ab 63 ist ein AHV-Vorbezug möglich. Für viele ein realistischer Kompromiss.
  • Mit 63 oder 64: Kurze Lücke. Mit AHV-Vorbezug oder Überbrückungsrente gut zu überbrücken, die Kürzungen bleiben überschaubar.

Eine Alternative ist die Teilpensionierung: Du reduzierst dein Pensum schrittweise, beziehst einen Teil deiner Pensionskasse und arbeitest weiter. So bleibt Einkommen, und die Lücke wird kleiner.

7. So finanzierst du deine Frühpensionierung

  1. Früh rechnen: Ab 50 lohnt sich eine erste Planung. Dann hast du noch Zeit für Einkäufe und Sparen.
  2. Budget für den Ruhestand erstellen: Wie viel brauchst du wirklich pro Monat? Mehr dazu in Wie viel Geld brauche ich in der Pension?
  3. Vorsorgeausweis und Reglement prüfen: Ab wann, mit welcher Rente, mit welcher Überbrückungsrente?
  4. Einkäufe und Säule 3a nutzen: Beides senkt deine Steuern heute und stärkt deine Vorsorge.
  5. Bezüge staffeln: Verteile Kapitalbezüge aus 3a und Pensionskasse auf mehrere Jahre, damit die Steuerprogression tiefer bleibt.
  6. Vermögen investiert lassen: Mit 60 hast du oft noch 25 Jahre oder mehr vor dir. Wer einen Teil investiert lässt und mit einem Entnahmeplan bezieht, verlängert die Laufzeit seines Geldes deutlich.

8. Häufige Fehler bei der Frühpensionierung

  1. AHV-Beiträge vergessen: Wer sich nicht als Nichterwerbstätige:r meldet, riskiert eine lebenslange Rentenkürzung.
  2. Nur die Jahre bis 65 rechnen: Auch die tieferen Renten danach müssen ein Leben lang reichen.
  3. Alles im selben Jahr beziehen: Pensionskasse, 3a und Freizügigkeitsguthaben im selben Jahr treiben die Steuern hoch.
  4. Zu viel Geld auf dem Konto: Bei einem langen Ruhestand verliert Geld auf dem Sparkonto spürbar an Kaufkraft.
  5. Die Partnerin oder den Partner vergessen: Plant gemeinsam, auch die Hinterlassenenleistungen.

So hilft dir Selma bei deiner Frühpensionierung

Eine Frühpensionierung ist ein grosser Entscheid, und er fühlt sich leichter an, wenn die Zahlen klar sind. Genau dabei hilft dir Selma:

  • Persönliche Finanzwegleitung: In der kostenlosen Finanzwegleitung bringen wir AHV, Pensionskasse, Säule 3a und Vermögen zusammen und zeigen dir, ab wann deine Frühpensionierung aufgeht. Wie das konkret aussieht, zeigt dieses Beispiel einer Wegleitung.
  • Deine Zahlen in der App: In der Selma App siehst du, wie AHV, Pensionskasse und Vermögen zusammen deinen Ruhestand tragen. Mit dem Vermögensverzehr-Rechner spielst du verschiedene Szenarien durch, und Selma AI erklärt dir die Ergebnisse.
  • Ruhestandsmodus: Sobald du in Pension bist, hilft dir Selma mit einem Entnahmeplan, einer Reserve für die nächsten Jahre und einer Anlagestrategie, die zur Zeit nach der Pensionierung passt. Mehr zum Ruhestandsmodus.
  • Säule 3a bei Selma: Solange du noch arbeitest, kannst du deine Säule 3a bei Selma investieren, ab CHF 500.

Selma ist ein von der FINMA bewilligter, unabhängiger Vermögensverwalter aus Zürich, dem über 16'000 Kund:innen vertrauen.

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Häufige Fragen zur Frühpensionierung

Ab wann kann ich mich in der Schweiz frühpensionieren lassen?

Bei der Pensionskasse je nach Reglement oft ab 58, bei der Säule 3a ab 60 und bei der AHV ab 63. Frauen der Übergangsgeneration können die AHV teils ab 62 beziehen.

Was kostet eine Frühpensionierung?

Vor allem die Jahre ohne Lohn bis zur AHV, dazu eine tiefere Pensionskassenrente, eine gekürzte AHV-Rente bei Vorbezug und AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige:r. Als Faustregel kostet jedes Jahr früher ein Jahresbudget plus eine dauerhaft etwas tiefere Rente.

Wie viel Geld brauche ich, um mit 60 in Pension zu gehen?

Für die fünf Jahre bis zur AHV brauchst du dein Jahresbudget mal fünf, bei CHF 72'000 pro Jahr also CHF 360'000. Dazu kommt das Geld, das deine tieferen Renten danach ein Leben lang ergänzen muss.

Muss ich nach einer Frühpensionierung AHV-Beiträge zahlen?

Ja. Bis zum Referenzalter zahlst du als Nichterwerbstätige:r Beiträge, 2026 zwischen CHF 530 und CHF 26'500 pro Jahr, abhängig von Vermögen und Renteneinkommen. Verheiratete sind befreit, wenn der erwerbstätige Partner mindestens CHF 1'060 zahlt.

Lohnt sich ein AHV-Vorbezug?

Er verkleinert deine Lücke, kürzt die AHV-Rente aber heute um 6,8 % pro Jahr, lebenslang. Er kann sich lohnen, wenn du damit dein Vermögen länger investiert lassen kannst oder deine Lebenserwartung tiefer ist. Rechne beide Varianten durch.

Was ist eine Überbrückungsrente?

Eine Rente deiner Pensionskasse, die die fehlende AHV zwischen Frühpensionierung und Referenzalter ersetzt. Sie wird meist aus deinem eigenen Guthaben finanziert, deine AHV-Rente bleibt dafür ungekürzt.

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Über den Autor
Niklas von Selma Finance

Mag. Niklas Linser

Niklas Linser ist bei Selma Finance für Marketing und Inhalte rund ums Investieren verantwortlich. Seit über zehn Jahren beschäftigt er sich mit digitalen Finanzlösungen und der Frage, wie Geldanlage für alle einfacher und verständlicher wird. Er hat internationale Wirtschaftswissenschaften studiert und übersetzt bei Selma komplexes Finanzwissen in klare Worte – ob es um ETFs, langfristigen Vermögensaufbau oder Ruhestandsplanung geht. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie nicht nur verständlich, sondern auch nützlich sind – für alle.

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