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Illustration eines Tempels mit drei Säulen, die erste Säule (AHV) violett hervorgehoben, auf hellviolettem Hintergrund.
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AHV-Rente erklärt: Wie viel du bekommst und was du jetzt tun kannst

Niklas von Selma Finance
von: Mag. Niklas Linser7 min Lesezeit

Die AHV ist das Fundament deiner Altersvorsorge – und trotzdem wissen viele erst kurz vor der Pension, was sie davon erwarten können. Dabei lohnt sich ein Blick schon mit 50 oder 55: Dann kannst du Lücken noch schliessen, deinen Bezug klug planen und besser einschätzen, wie viel Einkommen später aus Pensionskasse und Vermögen kommen muss. Hier erfährst du alles Wichtige – ohne Fachchinesisch.

  • Die AHV ist die 1. Säule: Sie soll im Alter den Grundbedarf decken – nicht deinen gewohnten Lebensstandard.
  • So viel gibt es: 2026 beträgt die volle AHV-Altersrente zwischen 1'260 und 2'520 Franken pro Monat. Ab Januar 2027 steigt sie auf 1'280 bis 2'560 Franken.
  • Neu: die 13. AHV-Rente. Sie wird ab Dezember 2026 jedes Jahr automatisch ausbezahlt.
  • Lücken kosten Rente: Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt deine Rente in der Regel um mindestens 2,3 Prozent – lebenslang.
  • Du hast Spielraum: Du kannst die AHV ab 63 vorbeziehen oder bis zu fünf Jahre aufschieben.

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1. Was ist die AHV – und wofür ist sie da?

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist die erste Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Fast alle, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, zahlen ein – und fast alle bekommen im Alter eine Rente.

Das Schweizer System besteht aus drei Säulen:

  • 1. Säule – AHV: staatliche Vorsorge, soll den Grundbedarf decken.
  • 2. Säule – Pensionskasse: berufliche Vorsorge, soll zusammen mit der AHV deinen gewohnten Lebensstandard sichern.
  • 3. Säule – private Vorsorge: zum Beispiel Säule 3a oder freies Vermögen, für zusätzliche Freiheit.

Die AHV funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die heutigen Beiträge der Erwerbstätigen finanzieren die heutigen Renten. Du sparst also nicht auf ein persönliches Konto – deine Beitragsjahre und dein Einkommen bestimmen aber, wie hoch deine Rente später ausfällt.

Wichtig

Die AHV ist ein solides Fundament, aber kein komplettes Haus. Für die meisten reicht sie allein nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

2. Wie hoch ist die AHV-Rente 2026 und 2027?

Die volle AHV-Altersrente liegt zwischen einem Minimum und einem Maximum. Die Maximalrente ist immer doppelt so hoch wie die Minimalrente.

Volle AHV-Altersrente pro Monat (Einzelperson):

  • 2026: mindestens 1'260 Franken, höchstens 2'520 Franken
  • Ab 1. Januar 2027: mindestens 1'280 Franken, höchstens 2'560 Franken

Der Bundesrat hat die Renten per 2027 um rund 1,59 Prozent an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst.

Für Ehepaare gilt eine Obergrenze: Zusammen erhalten beide höchstens 150 Prozent der Maximalrente. Ab 2027 sind das 3'840 Franken pro Monat.

Mit der 13. AHV-Rente (siehe unten) erhältst du 13 statt 12 Monatsrenten pro Jahr. Bei der Maximalrente sind das 2027 insgesamt 33'280 Franken im Jahr.

Wichtig

Die Maximalrente bekommt nur, wer keine Beitragslücken hat und über das ganze Erwerbsleben ein genügend hohes Durchschnittseinkommen erzielt hat. Viele erhalten weniger.

3. Die 13. AHV-Rente: Was du wissen musst

Seit der Volksabstimmung vom März 2024 ist klar: Es gibt eine 13. AHV-Altersrente. Ausbezahlt wird sie erstmals im Dezember 2026 und danach jedes Jahr im Dezember.

  • Wie viel? Ein Zwölftel der Altersrenten, die du im jeweiligen Jahr erhalten hast – also eine zusätzliche Monatsrente.
  • Wer? Alle, die im Dezember Anspruch auf eine AHV-Altersrente haben. Hinterlassenen- und IV-Renten sind nicht eingeschlossen.
  • Musst du etwas tun? Nein. Die 13. Rente kommt automatisch, ein Antrag ist nicht nötig.
  • Ergänzungsleistungen? Die 13. Rente führt nicht zu einer Kürzung deiner Ergänzungsleistungen.

Wichtig

Die 13. Rente ist ein schöner Zustupf – plane sie aber als Jahresbetrag ein, nicht als monatliches Einkommen. Sie kommt einmal im Jahr.

4. Wie wird deine AHV-Rente berechnet?

Zwei Dinge bestimmen, wie hoch deine Rente wird:

  1. Deine Beitragsjahre: Für eine volle Rente musst du jedes Jahr ab dem 1. Januar nach deinem 20. Geburtstag bis zum Referenzalter Beiträge bezahlt haben.
  2. Dein durchschnittliches Einkommen: Berücksichtigt wird dein Erwerbseinkommen über das ganze Berufsleben. Dazu kommen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, zum Beispiel für Jahre, in denen du Kinder grossgezogen hast.

Bei Ehepaaren werden die während der Ehe erzielten Einkommen geteilt (sogenanntes Splitting). So fliessen auch Jahre mit wenig oder keinem eigenen Einkommen fair in die Rente ein.

Wichtig

Die genaue Höhe deiner Rente kann dir nur deine Ausgleichskasse sagen. Du kannst bei ihr eine Rentenvorausberechnung verlangen.

5. Beitragslücken: Der unterschätzte Rentenkiller

Ein fehlendes Beitragsjahr klingt harmlos. Aber: Jedes fehlende Jahr kürzt deine Rente in der Regel um mindestens 2,3 Prozent – und zwar lebenslang.

Lücken entstehen häufiger, als man denkt, zum Beispiel durch:

  • einen längeren Auslandaufenthalt oder ein Sabbatical
  • ein Studium ohne Beitragszahlung
  • eine Zeit ohne Erwerbstätigkeit, etwa bei einer Frühpensionierung
  • Jahre, in denen man als Nichterwerbstätige:r vergessen hat, den Mindestbeitrag zu zahlen

So prüfst du deine Lücken: Bestelle einen Auszug aus deinem individuellen Konto (IK-Auszug). Das geht kostenlos online über die Website deiner Ausgleichskasse oder über ahv-iv.ch.

Fehlende Beiträge kannst du grundsätzlich nur für die letzten fünf Jahre nachzahlen. Darum lohnt es sich, früh hinzuschauen.

Wichtig

Wer sich früh pensionieren lässt, bleibt bis zum Referenzalter beitragspflichtig – als Nichterwerbstätige:r. Vergiss diese Beiträge nicht, sonst entsteht kurz vor dem Ziel noch eine Lücke.

6. Wann bekommst du deine AHV-Rente?

Das ordentliche Rentenalter heisst heute Referenzalter. Für Männer liegt es bei 65 Jahren. Für Frauen steigt es mit der Reform AHV 21 schrittweise von 64 auf 65:

  • Jahrgang 1961: 64 Jahre und 3 Monate
  • Jahrgang 1962: 64 Jahre und 6 Monate
  • Jahrgang 1963: 64 Jahre und 9 Monate
  • Jahrgang 1964 und jünger: 65 Jahre

Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969) erhalten als Ausgleich je nach Situation einen lebenslangen Rentenzuschlag oder können ihre Rente zu tieferen Kürzungssätzen vorbeziehen.

Die Rente kommt nicht von selbst: Du musst sie bei deiner Ausgleichskasse anmelden. Am besten etwa drei bis vier Monate vor dem Referenzalter.

Wichtig

Melde deine Rente rechtzeitig an. So kommt die erste Zahlung pünktlich.

7. Vorbezug oder Aufschub: Lohnt sich das?

Du musst die AHV nicht genau am Referenzalter beziehen. Du hast zwei Möglichkeiten – auch teilweise:

Vorbezug (früher beziehen):

  • möglich ab dem Monat nach deinem 63. Geburtstag, ganz oder teilweise
  • deine Rente wird lebenslang gekürzt, derzeit um 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr
  • der Antrag muss spätestens am letzten Tag des Monats eingehen, in dem du das entsprechende Alter erreichst – rückwirkend geht nicht

Aufschub (später beziehen):

  • möglich für mindestens 1 und höchstens 5 Jahre
  • deine Rente steigt lebenslang, je nach Dauer derzeit um 5,2 bis 31,5 Prozent
  • den Aufschub musst du innerhalb eines Jahres nach Erreichen des Referenzalters erklären

Gut zu wissen: Mit der Reform AHV 21 werden die Kürzungssätze und Zuschläge frühestens ab 2027 an die gestiegene Lebenserwartung angepasst. Für tiefere Einkommen sind beim Vorbezug geringere Kürzungen vorgesehen. Frag deshalb bei deiner Ausgleichskasse nach den Sätzen, die für dich gelten.

Ob sich das lohnt, hängt von deiner Situation ab: Wie lange arbeitest du noch? Wie viel Einkommen hast du aus Pensionskasse und Vermögen? Und wie wichtig ist dir ein früher Start in den Ruhestand im Vergleich zu einer höheren Rente später?

Wichtig

Entscheide nicht isoliert über die AHV. Ein Vorbezug kann sinnvoll sein, wenn er dir hilft, dein Vermögen länger investiert zu lassen. Ein Aufschub kann sich lohnen, wenn du noch arbeitest und das Geld nicht brauchst.

8. AHV und Steuern

Die AHV-Rente ist ein Einkommen und wird zu 100 Prozent als Einkommen versteuert – zusammen mit deiner Pensionskassenrente und anderen Einkünften. Plane die Steuern deshalb in deinem Ruhestandsbudget ein.

Wichtig

Rechne in deinem Budget mit dem Betrag nach Steuern. Das gibt dir ein realistischeres Bild deiner Pensionierung.

Fazit: Kenne deine AHV – und plane darauf auf

Die AHV ist für fast alle der erste und sicherste Baustein im Ruhestand. Wer früh weiss, wie hoch die eigene Rente ausfällt, kann Lücken noch schliessen und den Bezug klug planen.

Deine To-dos:

  1. IK-Auszug bestellen und auf Lücken prüfen.
  2. Bei Bedarf eine Rentenvorausberechnung verlangen.
  3. Entscheiden: regulär, Vorbezug oder Aufschub?
  4. Rente rechtzeitig anmelden.
  5. Ausrechnen, wie viel Einkommen zusätzlich aus Pensionskasse und Vermögen kommen muss.

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Über den Autor
Niklas von Selma Finance

Mag. Niklas Linser

Niklas Linser ist bei Selma Finance für Marketing und Inhalte rund ums Investieren verantwortlich. Seit über zehn Jahren beschäftigt er sich mit digitalen Finanzlösungen und der Frage, wie Geldanlage für alle einfacher und verständlicher wird. Er hat internationale Wirtschaftswissenschaften studiert und übersetzt bei Selma komplexes Finanzwissen in klare Worte – ob es um ETFs, langfristigen Vermögensaufbau oder Ruhestandsplanung geht. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie nicht nur verständlich, sondern auch nützlich sind – für alle.

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